Das habe ich latürnich im Vorfeld gemacht ... und für mich wie folgt interpretiert ... teleologische Auslegung
§10:
(2) Kennzeichenschilder.....sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung .....
Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
Anlage 4:
Euro-Feld
Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig.
Ausgestaltung des Sternenkranzes:
Die Geometrie des Sternenkranzes ergibt sich aus folgender Abbildung:
Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht dem Sechsfachen des Durchmessers des einzelnen Sterns. Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“ erfolgt nach DIN 1451 Teil 2.
Die bildliche Darstellung in der Norm ist grau mit weißen Sternen und einem weißen "D" bzw. weiß mit lediglich schwarzen Konturen.
Von einer Farbe für das EUROSYMBOL steht in der ganzen Norm nichts.
Bei den Bundeswehrkennzeichen sind die 3 (RAL)-Farben der Flagge dagegen genau bezeichnet.
Wie gesagt ... ich mache das auf eigenes Risiko und beim TÜV ist es keinem aufgefallen. Mag sein, dass es vielleicht nicht ganz legal ist ... dann mache ich es im Streitfall halt einfach ab. Aber genial aussehen tut es schon - finde ich!
Ahoi!
Black RS!