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Nur bei Xenon und über 2000lm Pflicht. Dann aber auch eine automatische Leichtweitenregulierung. Da es diese nicht gibt, vermute ich, dass wir unter 2000lm liegen.
Bist Du Dir sicher? Ich glaube, dass gerade bei den nochmal helleren LED-Scheinwerfern auch eine automatische Leuchtweitenregulierung da ist. Ein Rädchen zur Verstellung ist ja nicht da und das würde bedeuten, dass bei Beladung der Gegenverkehr geblendet wird. Eine LWR ist schon lange, mindestens manuell, Pflicht.
Also bei FULL-LED-Scheinwerfern erfolgt die automatisch, laut Handbuch*. Die Nachregelung mit Menü geht auch nur noch weiter runter.
Der Frontscheibenwischer teilt sich die Sicherung noch mit der Verriegelung.
Also bleibt nur noch den zum Glück separaten Motor abzuklemmen. Ob das nen Fehler wirft weiß ich nicht. Aber da muss man auch erstmal drankommen.
Bei den Standard LED´s muss man die Leuchtweitenregulierung manuell einstellen!
Wenn etwas bei der Hauptuntersuchung nicht funktioniert, handelt es sich um einen Mangel. Die Frage ist, ob der Prüfer bei der HU den Mangel findet und wie er ihn bewertet.
Falls es sich um einen geringen Mangel handelt, wird das im TÜV-Bericht entsprechend dokumentiert und sollte zeitnah nachgebessert werden. Der TÜV-Bericht muss mitgeführt werden und falls der Mangel nicht behoben wurde droht ggf. ein Verwarnungsgeld bei einer Verkehrskontrolle.
Falls es ein erheblicher Mangel ist, wirst Du keine Plakette erhalten. Aktuell liegt ein Antrag zur Änderung der StVZO zum Wegfall der "Mängelschleife" zur Entscheidung beim Bundesrat vor. Hier geht es darum, ob zukünftig die Werkstatt noch während der HU nachbessern darf. Falls das zukünftig gesetzlich ausgeschlossen wird, wäre nach Instandsetzung immer eine erneute Vorführung inkl. Gebühr erforderlich.