Unvermögen Niederlassung

Lexa

Kennt sich aus ☆☆
Ich hatte es im folgenden Thread schon berichtet gehabt und da war es nicht ganz zugehörend.
Da ich bald nicht mehr weiter weiß, wollte ich um eure Meinung dazu bitten.

Die Niederlassung hat sich seit dem 31.05. wo ich das hier geschrieben hatte, nicht mehr gemeldet und somit mir auch keinen Termin vorgeschlagen.
Daher habe ich mich letzten Mittwoch entschieden gehabt, der Niederlassung eine lange Mail zu schreiben, in der ich alles dokumentiert habe und ihnen eine Frist zur Behebung alle offenen Punkte bis Ende kommender Woche gesetzt.
Ihr glaubt es kaum, aber es kam bis heute von denen keinerlei Reaktion.

Nicht nur das sie es nicht schaffen bei einem 3 1/2 wöchigen Werkstattaufenthalt eines "Neuwagens", ein merkwürdiges Geräusch zu finden und abzustellen, sie beschädigen es in dieser Zeit auch noch und lassen es so aussehen, als wenn es bei Abgabe bereits gewesen wäre.

Bisher habe ich noch keine rechtlichen Schritte ausgesprochen, aber wie seht ihr das unter dem Aspekt "Betrug" (Dokumentenfälschung) und hinsichtlich einer evtl. Wandlung (wegen des Geräusches, was sie nicht abstellen können).
Hier hatte der Servicemitarbeiter mal was von einem evtl. Problem mit der Hinterachse erwähnt gehabt).

Danke und Gruß von einem verzweifelten Karoq Fahrer.
 
Ich würde meine Beanstandungen jetzt nochmal per Brief Einwurfeinschreiben (Beweissicherung / bei E-Mail ist das unter Umständen etwas schwieriger)
In diesem Brief würde ich alle Mängel auflisten und Nachbesserung verlangen. Ich würde vier Wochen als Frist setzten und in dem Brief klarstellen das die Werkstatt sich bei dir melden soll zwecks Termin. Wenn du das Auto dort abgibst dann fertige mit einem Mitarbeiter ein Übergabeprotokoll an in dem alle Schäden dokumentiert sind.

Wenn du Mängel hast die nach dem dritten mal nicht behoben sind und du darüber nachweise hast dann würde ich mir Rechtsbeistand suchen.
Aber wegen einem kleinen Geräusch wirst du dein Fahrzeug nicht wandeln können sofern es zumutbar ist. Wenn man mit zumutbar und unzumutbar zu Gericht geht das ist immer scheiße. Hieb und stichfeste Mängel wie z.B. Notbremsassistent bremst einfach. Das ist ein Sicherheitsmangel aber auch da wirst du Zeugen brauchen.
 
Nimm dir ein Anwalt und lass Ihn das machen!
Hilft (ich kenne das aus Erfahrung mit Suzuki)!

MfG.
 
Ja. Gerade jetzt muss man schauen, dass man alles richtig macht. Fristsetzungen etc.

Die letzte Chance, die ich denen geben würde, sähe so aus, dass der Geschäftsführer des Autohauses (Webseite ins Impressum schauen) per Einschreiben informiert wird inkl. Frist zur Kontaktaufnahme wegen Termin von max. 7 Tagen. Und gleich androhen, dass nach Verstreichen der Frist Rechtsbeistand eingeholt wird.

Und dann eben selber nix mehr machen und die Sache dem Anwalt übergeben.
 
Hat bei mir gegen Suzuki vor zwei Jahren die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernommen :).

MfG.
 
Hast du denn wenigstens gewonnen?
Ich habe auch Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz.

Ich habe damals auch ein Auto gewandelt und mein Glück war das mein Auto welches ich in Zahlung gegeben haben schon verkauft war.
Sonst hätte ich das wieder zurücknehmen müssen.

Jetzt habe ich kein Auto beim Händler zurückgegeben. Das macht die Sache etwas einfacher und sicherer.
 
Ja,
habe mein Auto nach 4 Monaten Werkstatt Aufenthalt ein Tag vor Gerichtstermin in einwandfreiem Zustand wiederbekommen :).

MfG.
 
Auf eBay kaufen

Hast du in der Zeit einen Ersatzwagen bekommen?
 
Grundsätzlich! Ein Ersatzwagen steht einem nicht zu!
Aber ich habe nach Telefonterror meinerseits von Suzuki Deutschland für 2 MONATE einen Ersatzwagen bekommen und auf Kulanz vom Händler einen Wagen von ihm für die restliche Zeit!
Man muss wissen man verklagt nicht den Hersteller sondern den Händler auch wenn der für einen technischen Mangel eigentlich nichts kann!
Bei mir Zweimassenschwungrad defekt in der Werksgarantiezeit und vom Hersteller über 4 MONATE nicht lieferbar!
Dieselmotor im Suzuki war ein Fiatmotor eigentlich sehr gut aber ersatzteiltechnisch halt ein Italiener KATASTROPHE!

MfG.
 
Naja das man keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat kann ich ja fast nicht glauben.
 
Anspruch über Suzuki Hätte ich nur 4 Wochen gehabt!
4 Wochen gab's dann nochmal wegen x Telefongesprächen dazu!
Den Rest 8 Wochen gab's vom Händler auf seine Kappe da ich dort schon viele Autos gekauft habe!
Und eigentlich auch nur wegen meinem Anwalt der auf Verkehrsrecht und Autos spezialisiert ist!

MfG.
 

Anhänge

Ja, dass sind die Ansprüche gegenüber Skoda. Aber die Probleme darf der Händler lösen. Also würde ich den Händler in die Pflicht nehmen. Es gibt sicher große Händler, denen ein einzelner unzufriedener Kunde herzlich egal ist. Ein "normaler" Händler dürfte sich, wegen seiner Reputation durchaus Sorgen machen. Frei nach dem Motto, ein unzufriedener Kunde erzählt es neun weiteren Kunden.
 
Auch gegenüber dem Händler hat man keinen Anspruch auf "kostenlosen" Ersatzwagen!
Die Händler bieten relativ günstig Ersatzwagen an oder manchmal (wenn man ein gutes Verhältnis zum Händler hat) kulanterweise auch kostenlos!
 
Ich hatte ja auch nicht behauptet, dass man einen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Händler hat. Der Händler hat aber leider den "schwarzen Peter" in der Hand als Bindeglied zwischen Hersteller und Kunde. Und da muss er halt entscheiden welche Prioritäten er wählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz richtig ist das aber auch nicht (vom moralischen her).
Ich als Kunde habe den Schaden das mein Fahrzeug in der Werkstatt steht und darf dann noch zusehen wie ich für die Zeit ein Ersatzfahrzeug bekomme.
 
Schon mal vielen Dank für eure Beiträge.

Die Niederlassung hat sich bis heute nicht zu meiner Mail vom letzten Mittwoch gemeldet.
Sie scheinen kein Interesse an mir als Kunden und einer schnellen Lösung der von ihnen gemachten Beschädigungen anzustreben.
 
Schon interessant, das es einige Händler noch nicht mal nötig haben, sich zu melden. Man scheint am Verkauf halt mehr zu verdienen.
Wobei mir mein Händler bestätigte, dass er am Verkauf kaum etwas verdient. Er macht sein Geld mit Serviceleistungen.
 
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