Nur noch mal das Rechtliche
„Blitzer-Apps sind in Deutschland nicht legal!
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Abs.1c Die Nutzung einer solchen Warneinrichtung verstößt gegen geltendes Recht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Auszug aus der ComputerBild.
Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“ (§ 23 Abs. 1b StVO). Laut Bußgeldkatalog erhebt die Polizei eine Strafe von 75 Euro und Sie kassieren einen Punkt in Flensburg.
Spitzenreiter ist unangefochten Tschechien: 200.000 Kronen (circa 7.400 Euro) kostet dort die Verwendung eines Radarwarners im schlimmsten Fall.
Doch auch in Westeuropa geht es mitunter zur Sache: In Belgien, Luxemburg, Schweden, Serbien und der Schweiz endet der Urlaub mit Radarwarnern schnell im Kittchen.
Viele Länder beschlagnahmen Radarwarner.
In Österreich ist gar die Verwendung von Blitzer-Apps verboten.
Eines haben aber alle Länder gemein: Radarstörgeräte zur Neutralisierung von Blitzern sind tabu“.
Leider hinkt unsere Rechtsprechung der Technik hinterher.
Würde ich mir die Blitze von meinem Beifahrer ansagen lassen, so wäre dies hier in Deutschland legal! Der Beifahrer führt ja kein Fahrzeug.
In Frankreich, Belgien, Luxemburg und Spanien darf man zumindest Navis mit Blitzerwarnungen in Form von Points of Interest verwenden.
Im Renault funktioniert der Blitzwarner in der serienmäßigen Tom-Tom Software auch in Deutschland recht gut.
(Nicht weitersagen, mein Beifahrer hat die App)