Ich kann dir nur dringend raten, den Mangel sofort schriftlich (gegen Empfangsquittung) dem Auslieferungshändler unter Benennung der bisherigen Reparaturversuche und der ausführenden Werkstatt mitzuteilen. Auf Grund der bisherigen erfolglosen Reparaturversuche den Händler unter Verzug setzen, eine letzte Erledigungsfrist von 10 Arbeitstagen einräumen und eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs bei Nichterledigung oder erfolglosem Reparaturversuch fordern.
Falls du dich nicht selber Durchsetzen kannst, sofort mit allen Unterlagen einen guten Anwalt einschalten.