Ich habe Modelljahr 2019 mit Original-Anhängerkupplung* (Stützlast 56 kg).
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Geht mir nicht anders.In Deutschland?
Ich habe dasselbe Problem.
Nein in Österreich. Dürfte aber ziemlich gleich ablaufen.In Deutschland?
Ich habe dasselbe Problem.
Hallo zusammen, bin neu hier in der Runde.Diese Beitrag habe ich in einem anderen Forum gefunden in dem ich die gleiche Frage eingestellt hatte.
Zitat eines Forenmitgliedes:
Heute habe ich die Info von meinem Freundlichen bekommen, folgende Mitteilung hat dieser von Skoda bekommen:
"anbei die Info von Skoda bzgl. der Stützlast beim Karoq:
Die Anhänge-, Stütz- und Dachlast hängt von der gewählten Ausstattung ab. Hierzu ist es durch WLTP teilweise notwendig, dass andere Federbeine verbaut werden müssen. Bitte stellen Sie die gewünschte Konfiguration im Kundenkonfigurator auf unserer Homepage zusammen. Auf dem Konfigurations-PDF werden die entsprechenden Werte ausgewiesen. Im Zuge von WLTP kommt es vor, dass sich bei vielen, gewählten Optionsausstattungen die entsprechenden Maximallasten reduzieren".
In meiner gewählten Konfiguration steht dann z.B. 75Kg Stützlast. Ich hoffe, dass dies dann auch stimmt.
Beruhigt aber nicht wirklich.....![]()
Werden die 64 KG (ohne Beschränkung) in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder wird in den Papieren eingetragen, dass die 64 KG nur für den Anhängerbetrieb gelten - oder anders herum: gelten die 64Kg dann auch für Fahrradträger*?Habe mal ein Gutachten erstellen lassen, das ohne technische Änderung bei mir die max. Stützlast an meinem 1.5 TSI Karoq BJ 2019 von den mageren 56 Kg auf 64 Kg erhöhte und die zulässige Anhängelast von 1.500 Kg auf 1.600 Kg erhöhte. Die 1.600 Kg sind dann aber auf 8% Steigung (statt 12%) begrenzt. Wurde im FZ-Schein nachgetragen.