Hallo
@mbuerger,
das TÜV-Gutachten will und kann ich hier im Forum nicht veröffentlichen (der Gutachter verbietet ausdrücklich die Weitergabe/Veröffentlichung). Vielleicht helfen dir die Grundlagen auf welcher das Gutachten erstellt wurde (wird ja in der gesamten EU wohl gleich sein):
"2. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse
Prüfgrundlagen
• VdTÜV-Merkblatt 751 („Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“), Anhang V, in der Fassung 01.2018;
• ECE-Regelung Nr. 13 bzw. 13H;
• Richtlinie 92/21/EWG bzw. Verordnung VO(EU) 1230/2012;
• Richtlinie 94/20/EG bzw. ECE-Regelung Nr. 55;
• Lenkanlage – ECE-Regelung Nr. 79.
Die darin enthaltenen Anforderungen werden erfüllt."
Ferner vergleicht der TÜV Gutachter die Typengenehmigungsnummern:
e8*2007/46*0272*04 vom 19.07.2018 und e8*2007/46*0272*05 vom 27.08.2018 und stellt fest:
"Ein Vergleich beider Fahrzeuge ergab, dass diese hinsichtlich der für die Auflastung relevanten Teile
(Federn, Dämpfer, Bremsanlage usw.) baugleich sind."
Nunmehr ist folgendes eingetragen in den Papieren:
höchste zulässige Stützlast/Sattellast (kg): 68
höchste zulässige Anhängelast (ungebremst/gebremst) (kg): 720/1700
etc...
Nochmals, die Erstellung eines solchen Gutachtens erfolgt nicht auf der Prüfung deines Fahrzeuges, sondern nur auf Grund von bereits vorhandenen Daten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und bin schon neugierig wie es bei dir läuft.
LG Harry