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Anhängerkupplung 1,6 TDI/85 kW

Harry 1

War schon mal da
Habe mir einen Karoq* 1,6 TDI (85 kW) gekauft. Im Datenauszug ist keine techn. zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und keine h.z. Stützlast eingetragen. Es handelt sich um das Modelljahr 2019 (gebaut in der 31 kW 2018). Laut Auskunft eines Skoda-Betriebes wurde von der kW 31/2018 bis 35/2018 keine Typengenehmigung für eine AHK* für dieses Typ vorgenommen. Hat jemand sich eine Anhängekupplung nachrüsten lassen? Ist eine nachträgliche Genehmigung bei den Behörden in Österreich (ev. mit Gutachten eines KFZ-Sachverständigen möglich? Bitte um eure Hilfe!
 

FendiMan

Gehört zum Inventar

ewuermer

War schon mal da
Habe mir einen Karoq* 1,6 TDI (85 kW) gekauft. Im Datenauszug ist keine techn. zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und keine h.z. Stützlast eingetragen. Es handelt sich um das Modelljahr 2019 (gebaut in der 31 kW 2018). Laut Auskunft eines Skoda-Betriebes wurde von der kW 31/2018 bis 35/2018 keine Typengenehmigung für eine AHK* für dieses Typ vorgenommen. Hat jemand sich eine Anhängekupplung nachrüsten lassen? Ist eine nachträgliche Genehmigung bei den Behörden in Österreich (ev. mit Gutachten eines KFZ-Sachverständigen möglich? Bitte um eure Hilfe!
Hallo, die gleichen Probleme habe ich mit meinem Karoq 1.0 85 kW leider auch...Ich werde mich mit dem TÜV in Verbindung setzten was möglich ist. Bei SKODA steht bei meinen Fahrzeug Varianten Nummer, dass eine Kupplung nicht erlaubt ist.
 

ewuermer

War schon mal da

Bei Skoda hinter fragen mit der Varianten Nummer ...steht im Fahrzeugschein unter O2...mit meinem Karoq* 1.0 gibt es die gleichen Probleme.. und bei Skoda steht Keine Erlaubnis für eine Kupplung.
 

Harry 1

War schon mal da
Habe mir einen Karoq 1,6 TDI (85 kW) gekauft. Im Datenauszug ist keine techn. zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination und keine h.z. Stützlast eingetragen. Es handelt sich um das Modelljahr 2019 (gebaut in der 31 kW 2018). Laut Auskunft eines Skoda-Betriebes wurde von der kW 31/2018 bis 35/2018 keine Typengenehmigung für eine AHK für dieses Typ vorgenommen. Hat jemand sich eine Anhängekupplung nachrüsten lassen? Ist eine nachträgliche Genehmigung bei den Behörden in Österreich (ev. mit Gutachten eines KFZ-Sachverständigen möglich? Bitte um eure Hilfe!

Lösung des Problems:
1. Einbau der AHK bei einem Skoda-Betrieb, war problemlos möglich, aber teuer (EUR 1600,--)
2. Erstellung eines Prüfberichtes von einem KFZ-Sachverständigen des TÜV Austria, mit welchem die zulässige Anhängelast bei 12% mit 1500 kg, die Gesamtmasse mit 3460 kg und die zulässige Stützlast mit 68 kg bestätigt wurde.
3. nach dem Covid19-Shutdown werde ich bei der KFZ-Prüfstelle die Eintragung in die Papiere beantragen - was ja hoffentlich auf Grund des Sachverständigengutachtens ohne weitere Probleme möglich sein wird
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

mbuerger

War schon mal da
Hallo, bin nigelnagelneu in diesem Forum und schreibe, weil ich gerade frustriert bin. Habe an meinen Karo 1,6D eine vertikale Anhängerkupplung* von einem Professionellen AHK-Schrauber anbauen lassen, alles funktioniert wunderbar. Habe jetzt beim TÜV angerufen , weil in der Zulassung keine Anhängelast steht. Die Aussage war schwammig, hat mich aber dazu verleitet auf die Skoda -Seite zu gehen, mit dem Ergebnis, dass keine AHKs an 1,6D ab KW31/2018 gebaut werden. Eine Einzelabnahme mit Tests liegt seitens TÜV im vierstelligen Bereich :(, was wird mir passieren, wenn ich zur nächsten HU muss, bin fix und foxi.
 

gangi38

Stammuser
Ich fahre einen 1.6 TDI DSG mit werkseitig verbauter AHK.
Erstzulassung Oktober 2019!
 

Harry 1

War schon mal da
Hallo @mbuerger, mein Karoq hat die gleiche Typengenehmigungsnummer (e8*2007/46*0272*04) wie deiner. Die Erstellung eines TÜV-Gutachtens hier in Österreich kostet EUR 480,-- und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere war dann möglich. Das Fahrzeug wird ja nicht individuell durch den TÜV geprüft, sondern das Gutachten erfolgt "aktenmäßig" auf Grund vorhandener Gutachten (also kann es sich nicht um einen vierstelligen Bereich handeln).
 

mbuerger

War schon mal da
Hallo Harry, das klingt ja schon mal besser, 480EUR ist aber echt immer noch sehr viel Geld, wenn ich das alles addiere hätte ich mich definitiv dagegen entschieden. Ich werde die AHK jetzt nicht zum Ziehen eines Anhängers verwenden, sondern nur zum Transport eines Fahrradträgers, ich hoffe, ich komme damit durch den nächsten TÜV, ansonsten weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich werde die Sache mit dem Gutachten für deutsche Verhältnisse versuchen zu klären, der TÜV-Beamte hat heute aber leider nichts von einer vorhandenen Aktenlage gewusst. VG
 

mopped

Kennt sich aus
Wo siehst du den Unterschied Anhänger und Fahrradträger*?
Da wird der TÜV erfreut sein!

Allgemeine Betriebserlaubnis erloschen durch nicht genehmigte Anbauteile!
Die Versicherung freut sich im Ernstfall!

MfG.
 

mbuerger

War schon mal da
Hallo,
ich hoffe, da ist jetzt keine Häme im Spiel.
Zuallererst muss ich sagen, dass die Anhängerkupplung* für den Karoq eine EU-Zulassung hat, es muss hier also um den Betrieb des Fahrzeuges mit einem Anhänger gehen. Für mein Verständnis geht es bei einem Fahrradträger* um die Gesamtzuladung, bei einem Anhängerbetrieb spielen noch zahlreiche andere Faktoren eine Rolle.
Ich weiß es eben auch nicht genau, deswegen hoffe ich hier auf fundierte Antworten. Nachvollziehen kann ich es nicht, hatte bisher immer Kleinwagen mit Anhängerkupplung, bin gerade frustriert.
 

purzelbaer007

Forenmaskottchen

Wenn ich persönlich keine Kompetenz für etwas habe, dann wende ich an jemanden, der die Kompetenz hat. Gerade wenn es um die Sicherheit geht. Ich würde mich an die Werkstatt wenden, welche das Teil angebaut hat.
 

Harry 1

War schon mal da
Hallo @mbuerger, die montierte Anhängerkupplung* erfüllt wahrscheinlich alle Voraussetzungen für einen Anhängerbetrieb (D-Wert, Stützlast, etc.) - das ist nicht das Problem. Von Seiten des Hersteller ist für dein Fahrzeug KEINE AHK erlaubt bzw. vorgesehen (daher in den Fahrzeugpapieren keine Eintragung unter
Techn. zul. Anhängelast : 0
gebremste Anhänger: 0
ungebremste Anhänger: 0
Zulässige Stützlast : 0
Techn. zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination : 0)

Daher nochmals, versuche über ein TÜV-Gutachten eine nachträgliche Typisierung zu erreichen - sonst hast du bei einem Unfall , etc. die größten Probleme.
Ich nutze die AHK auch nur für den Fahrradträger*.
 

mbuerger

War schon mal da
Danke an alle, die mir mit konstruktiven Lösungsvorschlägen helfen möchten, ich habe mich bereits mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt, es wird auf einen Rückbau hinauslaufen. VG
 

gummihai

Dauergast
Da stellt sich mir die Frage, hat sich die Werkstatt vor dem Einbau nicht den Fahrzeugschein vorlegen lassen? Es gibt ja immer irgendwelche Ausnahmen.
 

mbuerger

War schon mal da

Hallo @Harry 1, wir sind jetzt doch noch einmal gemeinsam an einer TÜV-Einzelabnahme dran, kannst Du mir vielleicht dein vorhandenes Material zur Verfügung stellen, damit ich bereits eine Gesprächsgrundlage für den TÜV habe?
Danke vorab und Grüße.
 

Harry 1

War schon mal da
Hallo @mbuerger,

das TÜV-Gutachten will und kann ich hier im Forum nicht veröffentlichen (der Gutachter verbietet ausdrücklich die Weitergabe/Veröffentlichung). Vielleicht helfen dir die Grundlagen auf welcher das Gutachten erstellt wurde (wird ja in der gesamten EU wohl gleich sein):
"2. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse
Prüfgrundlagen
• VdTÜV-Merkblatt 751 („Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“), Anhang V, in der Fassung 01.2018;
• ECE-Regelung Nr. 13 bzw. 13H;
• Richtlinie 92/21/EWG bzw. Verordnung VO(EU) 1230/2012;
• Richtlinie 94/20/EG bzw. ECE-Regelung Nr. 55;
• Lenkanlage – ECE-Regelung Nr. 79.
Die darin enthaltenen Anforderungen werden erfüllt."

Ferner vergleicht der TÜV Gutachter die Typengenehmigungsnummern:
e8*2007/46*0272*04 vom 19.07.2018 und e8*2007/46*0272*05 vom 27.08.2018 und stellt fest:

"Ein Vergleich beider Fahrzeuge ergab, dass diese hinsichtlich der für die Auflastung relevanten Teile
(Federn, Dämpfer, Bremsanlage usw.) baugleich sind."

Nunmehr ist folgendes eingetragen in den Papieren:
höchste zulässige Stützlast/Sattellast (kg): 68
höchste zulässige Anhängelast (ungebremst/gebremst) (kg): 720/1700
etc...

Nochmals, die Erstellung eines solchen Gutachtens erfolgt nicht auf der Prüfung deines Fahrzeuges, sondern nur auf Grund von bereits vorhandenen Daten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und bin schon neugierig wie es bei dir läuft.


LG Harry
 

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Der Weltöffentlichkeit wurde der Skoda Karoq im Mai 2017 vorgestellt. Seit Herbst 2017 steht das Fahrzeug bei den Händlern und trat dort offiziell die Nachfolge des Skoda Yeti an. Wie seine Konzern-Geschwister VW T-Roc und Seat Ateca ist das neue Skoda-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Die zur Auswahl stehende Motorenpalette umfasst drei Dieselaggregate und zwei Ottomotoren mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum.
Die Basis bei den Benzinern bildet der auch im Seat Ateca und VW T-Roc verbaute 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung ab Werk an die vorderen Räder weiter und sind an ein manuelles 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb und 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe geordert werden. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist serienmäßig mit einem 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar, als Option bietet Skoda seinen Kunden auch ein 7-Gang-Direktschaltgetriebe an.
Bei den Spätzündern ergänzt der 2,0-Liter-Motor mit 110 kW sinnvoll das Angebot an Dieselmotoren. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gekoppelt und gibt die Kraft permanent an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe ebenfalls als Sonderausstattung bestellbar.
Im Oktober des Jahres 2018 präsentiert Skoda auf der Paris Motor Show mit dem Karoq Scout einen weiteren Diesel mit 2,0 Liter Hubraum und 140 kW Leistung, welcher standardmäßig über einen Allradantrieb verfügt und mit einem 7-Gang-DSG gekoppelt ist.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) kann zwischen den beiden Ausstattungslinien Ambition und Style gewählt werden. Die Basisausstattungsversion Active kommt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Varianten Ambition und Style unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der gewünschten Ausstattung.
Mit der Ausstattungslinie Scout erweitert Skoda demnächst das Modellangebot beim Skoda Karoq. Die Scout-Modelle sind bereits serienmäßig mit Allradantrieb und einem Schlechtwege-Paket ausgerüstet.

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